AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Maklergeschäfte

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden automatisch Vertragsinhalt aller Verträge, die wir mit unseren Auftraggebern bzw. mit unseren Kunden schließen. Abweichende Vereinbarungen können getroffen werden, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Unsere Geschäftstätigkeit besteht im Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder in der Vermittlung von Verträgen. 

  1. Unsere Angebote und Nachweise sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bzw.  Zwischenvermietung oder Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben auf den Informationen beruhen, die wir von unseren Auftraggebern bzw. von Dritten, die vom Auftraggeber hierzu beauftragt worden sind, erhalten haben. Aus diesem Grund können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben keine Haftung übernehmen, es sei denn, uns trifft bei der Überprüfung der Angaben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für anderweitige Pflichtverletzungen wird unsere Haftung auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln beschränkt, sofern der Auftraggeber bzw. der Kunde durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
  2. Sämtliche von uns herausgegebenen Unterlagen und/oder Informationen sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Daher ist der Kunde nicht berechtigt irgendwelche Unterlagen und/oder Informationen, die er von uns erhalten hat, an Dritte weiterzugeben. Gibt der Auftraggeber bzw. der Kunde Unterlagen und/oder Informationen dennoch an Dritte weiter und kommt aufgrund dessen ein Vertrag zustande, der entsprechend dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich derjenige, der die Informationen weitergegeben hat, diejenige Provision an uns zu bezahlen, die sich durch Anwendung dieser Bedingungen ergibt.
  3. Wir sind berechtigt, sowohl für unseren Auftraggeber als auch für unseren Kunden entgeltlich tätig zu werden.
  4. Der Auftraggeber bzw. der Kunde kann sich nur darauf berufen, dass ihm ein Objekt, das ihm von uns angeboten wird, bereits bekannt ist, wenn er uns dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unseres Angebots, schriftlich und unter Angabe der Quelle anzeigt. Andernfalls gilt der Nachweis des Objekts als durch uns erfolgt mit der Folge, dass der Provisionsanspruch zu unseren Gunsten entsteht.
  5. Unser Provisionsanspruch entsteht, wenn der Kaufvertrag bzw. der Mietvertrag oder ein vergleichbarer Vertrag (=Hauptvertrag)  für das von uns angebotene/vermittelte/nachgewiesene Objekt zustande kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Hauptvertrag in einer anderen Ausgestaltung als ursprünglich geplant, zustande kommt, z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, (sog. Ersatzgeschäft, das an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt). Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, falls der zunächst zustande gekommene Hauptvertrag nachträglich erlischt, aufgelöst, angefochten oder rückgängig gemacht wird.
  6. Der Auftraggeber bzw. der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
  7. Für unsere Tätigkeit gelten folgende Provisionssätze zwischen unseren Auftraggebern bzw. unseren Kunden und uns vereinbart:
    • für die Vermittlung und/oder den Nachweis bei Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder eines vergleichbaren Vertrages 3 % des Gesamtkaufpreises zzgl. der gesetzlichen MwSt.,
    • für die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnraummietverträgen und von gewerblichen Miet-, Pacht oder sonstigen entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträgen 2 Nettomonatsmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt.

    Zur Ermittlung der Provision wird der jeweils tatsächlich im Hauptvertrag vereinbarte Kaufpreis bzw. die vereinbarte monatliche  Nettokaltmiete herangezogen.

  8. Die Berechnung und die Erhebung der Mehrwertsteuer richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt der bei Fälligkeit der Provision gültige Mehrwertsteuersatz als vereinbart.
  9. Die vereinbarte Provision wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig und ohne Abzug zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber bzw. der Kunde nach Ablauf der Frist ohne Mahnung in Verzug kommt und damit ab diesem Zeitpunkt automatisch Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Regelungen schuldet.
  10. Um den Auftrag/Vertrag sachgemäß bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. des Kunden  von uns gespeichert und verarbeiten werden. Mit der Speicherung und/oder Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist der Auftraggeber bzw. Kunde einverstanden.
  11. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Ebersberg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  12. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

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